Was genau versteht man unter „Lebens- und Sozialberatung“?

Der Fachverband „Personenberatung & Personenbetreuung“ der Wirtschaftskammer Österreichs beschreibt den Wirkungskreis so (siehe auch www.lebensberater.at):

„Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und eine Lösung zu finden.

Das Ziel ist eine aktive, positive Lebens- Berufs- und Alltagsbewältigung.

Psychosoziale Beratung

Der Gesetzgeber hat dabei seit dem Jahr 1990 genau geregelt, wer Lebensberatung anbieten und durchführen darf. Lebensberatung ist ein gebundenes Gewerbe, das bedeutet, es ist eine im Gesetz festgelegte Ausbildung zu absolvieren, dazu müssen umfassende praxisbezogene Kriterien erfüllt werden.

Wesentlich dabei ist, dass in seriösen Beratungen Elemente aus der Energetik oder Esoterik keinen Platz haben, die Methodik muss bestimmten Grundsätzen entsprechen.

Darüber hinaus unterliegen Lebensberater*innen gemäß §119 Gewerbeordnung der Schweigepflicht, Sie können also sicher sein, dass Ihre Themen bei dem/der Berater*in Ihres Vertrauens gut aufgehoben sind.